
In der technischen Anleitung gibt es einen Hinweis, dass sich die Referenznummer in Ermangelung des ursprünglichen Steuerkontos auf die Kontonummer beziehen kann, unter der der Umsatz vor der Einführung des EFU (elektronisches Steuergerät) erzielt wurde, zum Beispiel BI: 121 (BI ist die Steuerausschnittsnummer).
Im konkreten Fall beim Ausfüllen des Feldes „Referenznummer“ Daten aus dem alten Fiskalausschnitt verwenden (IBFM-Nummer und BI).
Die „Referenznummer“ hat in diesem Fall die folgende Struktur: XXXXXXXX-AB123456-159wo ist:
- XXXXXXXX vordefinierter Teil;
- AB123456 — IBFM (Identifikationsnummer des Steuermoduls der alten Registrierkasse);
- 159 — BI (Steuerausschnittsnummer).
Diese Technik wird in Fällen angewendet, in denen ein Reklamationsverfahren (Rückerstattungsverfahren) für Waren oder Dienstleistungen durchgeführt wird, die in der Vorperiode verkauft wurden, als ursprünglich ein Steuerabzug gemäß dem alten Gesetz „Über Steuerkassiere“ ausgestellt wurde.